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Werteversicherung für Apotheken

Werteversicherung für Apotheken

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Werteversicherung (auch Inhaltsversicherung genannt) wohl der wichtigste Schutz für Apotheken. Mit der Inhaltsversicherung werden die Einrichtung, die Ausstattung und das Lager einer Apotheke vor den sogenannten Grundgefahren abgesichert.

Das sind üblicherweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Je nach Anbieter kann es hier allerdings Unterschiede geben. Leider sind elektronische Geräte oft nicht ausreichend im Versicherungsumfang enthalten, so dass für viele elektrische Geräte eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden muss. Wir informieren Sie gerne.

Der Wert einer Apotheke ist für Versicherer vergleichsweise einfach zu bestimmen: Die Ausstattung und Einrichtung sowie der Lagerbestand ergeben zusammen den zu versichernden Apothekenwert. Dieser sollte in der Werte- oder Inhaltsversicherung korrekt festgelegt sein. Denn nur, wenn der im Versicherungsvertrag festgeschriebene Apothekenwert nicht niedriger ist als der tatsächliche Wert der Apotheke, reguliert die Versicherung einen Schaden entsprechend den Vereinbarungen. Stellt sich dagegen nach einem Schaden heraus, dass der tatsächliche Apothekenwert höher war, als im Versicherungsvertrag festgehalten, liegt eine Unterversicherung vor, und der Versicherer kann seine Zahlungen reduzieren. Im schlimmsten Fall eines Totalschadens, beispielsweise durch einen Brand, wäre die Versicherungssumme wahrscheinlich nicht ausreichend, um die Apotheke wieder herzurichten.


Vorsicht bei sich verändernden Apothekenwerten

Deshalb: Vorsicht bei Neuanschaffungen. Neue Geräte oder eine neue Einrichtung können den Apothekenwert so weit erhöhen, dass eine Unterversicherung vorliegt.
Es gibt mindestens noch einen Grund, weshalb bei Apotheken die Festschreibung eines Apothekenwerts problematisch ist: schwankende Lagerbestände. Bekanntermaßen unterliegen Lager großen saisonalen Schwankungen. Im Frühjahr sind beispielsweise Antiallergika gefragt, im Herbst Mittel gegen Erkältungen und Grippe. Zudem können zeitlich befristete Angebote von Großhändlern dazu führen, dass Apotheken bestimmte Präparate auf Vorrat kaufen. Ist das Medikamentenlager sehr voll, kann dadurch ebenfalls der im Versicherungsvertrag festgeschriebene Apothekenwert überschritten werden. Aus diesen Gründen empfehlen wir Versicherungen, die ohne Unterversicherungsklauseln auskommen.

Apothekenspezifische Risiken

Apotheken benötigen zudem Inhaltsversicherungen, die speziell für Apotheken entwickelt oder angepasst wurden. Warum das? Weil es in Apotheken zahlreiche Besonderheiten gibt, die von vielen Inhaltsversicherungen nicht berücksichtigt werden. Beispiel Medizinkühlschrank. Wie gut sind temperatursensible Präparate, die in Ihrem Medizinkühlschrank gelagert werden, geschützt? Typische Inhaltsversicherungen sehen entweder gar keinen Schutz für Kühlgut vor oder nur einen mit viel zu niedrigen Versicherungssummen. Zudem greifen Werteversicherungen üblicherweise nur beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung. Da Apotheken oft sehr kostspielige Medikamente in Kühlschränken lagern, muss der Versicherungsschutz deutlich umfangreicher sein. Das bieten nur branchenspezifische Versicherungskonzepte.

Ein weiteres branchenspezifisches Risiko, das nur schwer versichert werden kann, ist der Verlust von Rezepten. Auch für solche Fälle können wir Ihnen Absicherungslösungen anbieten, die Ihnen im Fall der Fälle den Verlust ersetzen. Noch ein letztes Beispiel: Viele Inhaltsversicherungen sichern Glasscheiben ab – also auch Schaufenster. Allerdings gibt es hier nicht selten Größenbeschränkungen, so dass große Schaufenster aus dem Versicherungsschutz herausfallen. Diese oft übersehene Versicherungslücke können wir für Sie gerne schließen.

Historische Einrichtung bleibt oft ohne Versicherungsschutz

Wer eine Werteversicherung oder Inhaltsversicherung für seine Apotheke abschließt, muss unbedingt noch einen weiteren Gesichtspunkt im Auge behalten. Oft werden von Versicherern, selbst wenn grundsätzlich ein Neuwertersatz zugesagt wird, Einschränkungen der Auszahlungen mit dem Alter und der Abnutzung von versicherten Gegenständen begründet. Allgemein ist von einem Zeitwertersatz die Rede. Diese in den Versicherungsbedingungen festgeschriebene Klausel besagt, dass versicherte Gegenstände, deren Zeitwert aufgrund des Alters und der Abnutzung auf einen bestimmten Wert abgesunken ist, nur noch zum Zeitwert versichert sind. Oft liegt der Wert, ab dem die Klausel greift, bei 40 Prozent. Daher wird gelegentlich auch von der 40-Prozent-Klausel gesprochen.

Bei historisch eingerichteten Offizinen kann der Zeitwert bei null Euro liegen. Oft zahlen Versicherer in Schadensfällen aus Kulanz eine bestimmte Summe aus, die aber nicht für einen neuwertigen Ersatz ausreicht. Einmal davon abgesehen, dass eine zerstörte historische Einrichtung, die einer Apotheke einen besonderen Charme verleiht, meist gar nicht mehr gleichwertig ersetzt werden kann. Versicherungslücken aufgrund der Zeitwertklausel können beispielsweise auch bei Laboren mit älteren Geräten auftreten. Grundsätzlich empfehlen wir Apotheken Versicherungen, die komplett auf Zeitwertvorbehalte verzichten.

Ist Ihr Standort ist besonders risikobehaftet?

Wie bereits erwähnt, deckt der übliche Versicherungsumfang einer Werteversicherung die Grundgefahren ab, also Schäden aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Doch es gibt weitere Risiken, die standortabhängig auftreten – insbesondere Elementarschäden. Das können beispielsweise Überschwemmungen und Hochwasser sein, aber auch Lawinen und Schneelast.

Apotheken, die sich in der Nähe von Bächen und Flüssen befinden oder in Regionen, die häufig von Starkregen heimgesucht werden, sollten daher prüfen, ob sie einen Versicherungsschutz für die Risiken Hochwasser und Überschwemmungen benötigen. In höheren Lagen und in der Nähe von Gebirgen kann auch eine Absicherung notwendig sein, die bei Schäden durch Lawinen oder Schneelast schützt.
Wir stehen dafür ein, dass wir unseren Kunden keine „Absicherung von der Stange“ verkaufen, sondern einen Versicherungsschutz vermitteln, der genau das bietet, was Inhaber benötigen.

Übrigens: Als Faustregel kann gelten, dass bei Versicherungen nur das verbindlich versichert ist, was im Versicherungsvertrag auch explizit festgehalten wird. Wir können Ihnen bei der Inhaltsversicherung aber auch Konzepte vermitteln, die diese Regel „umkehren“. Es sind dann alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Damit vergrößern Sie den Umfang ihres Apothekenschutzes noch einmal deutlich.

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