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Die häufigsten Fehler bei der Absicherung von Apotheken

Die häufigsten Fehler bei der Absicherung von Apotheken

Apotheken zu versichern, scheint auf den ersten Blick ganz einfach. Eine Haftpflichtversicherung, die Versicherung für die Einrichtung und die Vorräte, dann noch eine Absicherung für den Fall einer Betriebsunterbrechung. Ergänzend zu dieser Grundsicherung eine Rechtsschutzversicherung und neuerdings eine Cyberversicherung. Die wichtigsten Versicherungen für Apotheken sind damit genannt.

Doch eine apothekengerechte Absicherung für die hohen Werte und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in einer Apotheke vorhanden sind, ist nicht so einfach. Dies liegt an berufsspezifischen Besonderheiten und der Individualität der einzelnen Apotheke. Die Vorschriften beispielsweise des Apothekengesetzes, der Apothekenbetriebsordnung, des Arzneimittelgesetztes und weitere Vorgaben müssen nicht nur vom Inhaber und dem Personal der Apotheke beachtet, sondern auch in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Doch häufig ist dies nicht der Fall, was zu teils existenzbedrohenden Lücken im Versicherungsschutz führen kann.

Schützen Sie Ihre Apotheke und vermeiden Sie diese Fehler

Unsere Aufgabe besteht darin, Fehler in Ihrer Absicherung zu erkennen und zu beheben. Am besten noch bevor ein Schaden entsteht.

Nur sehr wenige Absicherungskonzepte ordnen sich den Vorgaben des Pharmazierates oder Amtsapothekers unter. Diese für die Apotheken so wichtige Instanz, hat bei den meisten Versicherungen im Schadenfall bestenfalls den gleichen Stand wie ein freier Gutachter. Dies kann insbesondere bei der Beurteilung der Abgabefähigkeit von Medikamenten, der Wiedereröffnung nach einem Schaden und dem notwendigen Sanierungsaufwand nach einem Schaden zu Streitigkeiten mit der Versicherung, bis zu existenzbedrohenden Versicherungslücken führen.
Auch die Haftpflichtversicherung, die zwar zur Eröffnung einer Apotheke notwendig ist, wird inhaltlich regelmäßig nicht geprüft. Leistungsausschlüsse, Begrenzungen der Versicherungsleistung oder auch Veränderungen im Berufsbild können hier zu eklatanten Deckungslücken führen.

Die Durchführung von Impfungen oder die Abgabe von Notfallkontrazeptiva sind hier nur zwei Beispiele. Häufig sind auch ältere Verträge zu finden, die nie aktualisiert wurden und darum nicht nur inhaltlich nicht ausreichend sind, sondern auch eine zwischenzeitlich deutlich zu geringe Deckungssumme aufweisen.

Ein weiteres Beispiel ist die Versicherung der Einrichtung und der Vorräte der Apotheke. In den meisten Verträgen ist eine Versicherungssumme vereinbart, die vom Versicherungsnehmer vorgegeben wird und für die auch er die Verantwortung trägt. Ist die Versicherungssumme zu gering, wird im Schadenfall nicht alles bezahlt. Diese Verantwortung darf keinesfalls beim Apotheker liegen.

Zudem entschädigen viele Versicherungsverträge bei Betriebseinrichtungen die weniger als 40% ihres Neuwertes haben, nur noch den Zeitwert. Insbesondere für Apotheken mit einer älteren Betriebseinrichtung ist diese „Stolperfalle“ Existenzbedrohend. Denn welchen Zeitwert hat eine gebrauchte Apothekeneinrichtung?

Haben Sie Bedenken, ob Ihre Versicherungssumme angemessen ist?

Gekühlt gelagerte Vorräte sind ebenfalls in einer Standardversicherung nicht eingeschlossen. Damit besteht für den gesamten Inhalt des Kühlschrankes kein Versicherungsschutz. Selbst wenn an den Kühlschrank gedacht wurde, ist in den meisten Fällen die Versicherungssumme gering und eine Entschädigung an hohe Anforderungen geknüpft. Eine individuelle Prüfung dieses Risikos und die umfassende Absicherung ist in Apotheken wichtig.

Fällt das NIR-Spektrometer vom Arbeitstisch oder der PTA ein Hochpreiser aus der Hand, haben die meisten Apotheken ebenfalls keinen Versicherungsschutz. Versichert sind regelmäßig nämlich nur die Gefahren, die im Versicherungsschein genannt sind. Meist also Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. In manchen Verträgen findet man noch die Absicherung gegen Elementarschäden. Alles, was nicht in diese Definitionen passt, ist auch nicht versichert. Apotheken sollten über einen Versicherungsschutz verfügen, in dem grundsätzlich jeder Schaden versichert ist, außer den Schäden die ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Entsprechende Absicherungen können wir Ihnen zu günstigen Konditionen anbieten

Die zunehmende Digitalisierung in Apotheken führt zwangsläufig zu neuen Risiken, die abgesichert sein sollten. Die Betriebshaftpflichtversicherung und die Inhaltsversicherung bieten hier keinen ausreichenden Schutz. Lediglich eine Cyberversicherung kann hier helfen. Doch auch diese muss in den Details an die Anforderungen einer Apotheke angepasst sein. Die meisten am Markt angebotenen Cyberversicherungen erfüllen die Mindestvoraussetzungen nicht.

Der Versicherungsschutz auf Transportwegen wird bei Apotheken ebenfalls regelmäßig übersehen. Ein Lieferservice, Heim- oder Praxisbelieferungen oder die Zusammenarbeit mit Blisterzentren können dazu führen, dass Waren mit hohem Gesamtwert transportiert werden. Werden diese Waren auf dem Transportweg beschädigt, müssen auch diese Schäden mit abgesichert sein.

Verfügen Sie über eine entsprechende Absicherung? Wir können Ihnen helfen eine Absicherung zu erhalten. Schreiben Sie uns!

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